Einreise nach Japan – Alles, was Ihr wissen müsst
Eine Reise nach Japan ist für viele ein echter Lebenstraum – futuristische Städte, alte Tempel, Vulkane, Kirschblüten, Sushi an jeder Ecke und eine Kultur, die anders ist als alles, was man aus Europa kennt. Doch bevor man sich ins Abenteuer stürzt, sollte man sich gut vorbereiten – vor allem auf das Thema Einreise. Japan ist ein Land mit sehr klaren Regeln, und wer am Flughafen unvorbereitet auftaucht, kann schnell in unangenehme Situationen geraten.
Ob es um Visabestimmungen, Zollvorschriften, Gesundheitsnachweise oder Einreiseformulare geht – in diesem Beitrag bekommt Ihr alle Infos, die Ihr wirklich braucht, damit Eure Einreise reibungslos abläuft und der Urlaub von Anfang an entspannt ist.
Reisedokumente: Reisepass, Visum und Einreisegenehmigung
Für viele Länder weltweit braucht man vor der Einreise ein Visum – bei Japan ist das zum Glück für deutsche Staatsbürger (sowie für viele andere EU-Länder) nicht der Fall. Ihr dürft Euch bis zu 90 Tage visumfrei im Land aufhalten, solange Ihr keine bezahlte Tätigkeit ausübt. Wichtig ist jedoch, dass Euer Reisepass bei Einreise noch mindestens bis zum Ende Eures Aufenthalts gültig ist. Ein Personalausweis reicht nicht aus – ohne Reisepass kommt Ihr weder ins Flugzeug noch durch die Passkontrolle in Japan.
↗ Papiere in Japan verloren? Hier findet Ihr Hilfe

Wer länger als 90 Tage bleiben möchte, z. B. für ein Studium, ein Praktikum oder eine Arbeitsstelle, muss im Vorfeld ein Visum bei der japanischen Botschaft beantragen. Achtet auch darauf, dass Ihr bei der Einreise den richtigen Stempel in den Pass bekommt – dieser ist wichtig für die Nutzung des Japan Rail Passes oder für eventuelle Verlängerungen des Aufenthalts.
Hier findet Ihr den Link zur Beantragung eines Visums
So sah mein Visum 2022 aus – etwas verändert wegen Datenschutz
Digitale Vorbereitung: Visit Japan Web und QR-Codes
Früher musste man bei der Ankunft in Japan viele Formulare händisch ausfüllen – inzwischen läuft das meiste digital. Das wichtigste Tool für eine reibungslose Einreise ist die Plattform „Visit Japan Web“. Auf dieser Seite könnt Ihr vorab Eure Daten eingeben, Eure geplanten Aufenthaltsorte angeben, Zoll- und Einreiseformulare ausfüllen und vieles mehr. Nach erfolgreicher Eingabe bekommt Ihr einen QR-Code, den Ihr bei der Ankunft einfach scannen lasst – das spart Zeit und Nerven.
Die Plattform ist mittlerweile nicht mehr nur optional, sondern wird von den Behörden empfohlen. Sie ersetzt z. B. das bisherige Einreiseformular und erleichtert auch die Zollabwicklung. Die Eingabe dauert rund 15–30 Minuten, wenn Ihr alles parat habt – also Reisepassdaten, Flugnummer, erste Unterkunft in Japan und evtl. Nachweise zur Reisedauer. Wer ohne den QR-Code anreist, muss die Formulare vor Ort ausfüllen – und sich auf längere Wartezeiten einstellen.
Übrigens, wenn Ihr alle generelle Daten einmal eingegeben habt, dann sind diese für weitere Reisen gespeichert und müssen nicht jedes Mal eingegeben werden. Ihr müsst dann nur noch Eure individuellen Reisedaten eingeben und seid schon fertig. Einfach geht’s nicht.
ACHTUNG: Visit Japan Web könnt Ihr nur von der offizielle Webseite herunterladen. Alle in Stores angebotenen Apps sind nicht offiziell und können im schlimmsten Fall Eure Daten klauen
Hier geht’s zur Visit Japan Web Plattform
Alternative – Die Einreisekarten
Wie schon geschrieben, gibt es als Alternative zu der Online-Registrierung auch die Möglichkeit, zwei Einreisekarten per Hand auszufüllen. Diese werden im Normalfall schon während des Fluges an alle verteilt, die sich bisher nicht für Visit Japan Web registriert haben.
Die weiße Einreisekarte erfasst alle Daten, die für Eure Einreise nach Japan benötigt. Auf der gelben Zollkarte müsst Ihr alle Informationen für die Zollabfertigung eintragen.
Es wurde berichtet, dass es mit dem Einreisekarten länger mit der Abwicklung am Flughafen dauert, aber da ich immer Visit Japan Web genutzt habe, kann ich dazu keine individuelle Aussage machen kann.

Flugbuchung, Rückflug und Weiterreise
Auch wenn die Einreise nach Japan für Touristen unkompliziert ist, solltet Ihr bei der Flugbuchung einige Dinge beachten. Die Grenzbeamten in Japan können bei der Ankunft einen Nachweis über Eure Weiterreise oder Rückreise verlangen – das bedeutet konkret: Ihr solltet im Idealfall schon ein Rückflugticket oder zumindest ein Ticket für die Ausreise (z. B. nach Korea oder Taiwan) dabei haben. Auch wenn diese Kontrolle nicht bei jedem durchgeführt wird, kann sie durchaus vorkommen – und wenn Ihr keinen Nachweis vorlegen könnt, wird es schwierig.
Achtet auch darauf, dass Ihr genügend Puffer zwischen Ankunft und Anschlussreise einplant – der Flughafen Narita z. B. liegt weit außerhalb von Tokio, und je nach Tageszeit kann es Stunden dauern, bis Ihr in der Innenstadt seid. Von Haneda hatten wir bisher keine Probleme, unseren Anschlusszug zu erreichen.
Gesundheitsbestimmungen: Impfungen, Medikamente und Notfälle
Zurzeit gibt es keine besonderen Impfpflichten für die Einreise nach Japan, auch eine Covid-19-Impfung ist nicht mehr vorgeschrieben. Dennoch solltet Ihr Eure Standardimpfungen (Tetanus, Diphtherie, Hepatitis A usw.) auf dem aktuellen Stand haben.
Wenn Ihr regelmäßig Medikamente nehmt, prüft vorher, ob diese in Japan zugelassen sind. Manche Wirkstoffe, die in Deutschland völlig unproblematisch sind (z. B. Codein, pseudoephedrinhaltige Mittel gegen Erkältung), sind in Japan streng reguliert oder sogar verboten. Ihr braucht in diesen Fällen eine ärztliche Bescheinigung in englischer Sprache oder sogar eine spezielle Importerlaubnis (Yakkan Shoumei), die mehrere Wochen Vorlauf benötigt.
Hier findet Ihr alle Informationen zu den Beschränkungen bei MedikamentenNotfallnummern, Adressen von Krankenhäusern und eine Reiseapotheke solltet Ihr am besten schon vor dem Abflug zusammenstellen. Und natürlich ist es auch immer gut, eine gute Auslandskrankenversicherung* zu haben.

Einfuhrbestimmungen – Was darf mit und was lieber nicht?
Bevor es in den Flieger nach Japan geht, lohnt sich ein genauer Blick auf die japanischen Einfuhrbestimmungen. Denn so harmlos manche Mitbringsel auch erscheinen mögen – in Japan gelten oft strengere Regeln als in Europa. Verboten sind zum Beispiel frisches Obst, Gemüse oder Fleischprodukte. Auch Medikamente, selbst solche, die in Deutschland rezeptfrei erhältlich sind, können in Japan kritisch beäugt werden. Enthält ein Präparat beispielsweise Pseudoephedrin (wie in Nasensprays), kann das bei der Einreise ein Problem geben.
Alkohol und Tabakwaren dürfen eingeführt werden, aber nur in begrenzter Menge. Konkret bedeutet das: maximal drei Flaschen Alkohol (je 760 ml), 200 Zigaretten oder 50 Zigarren. Alles darüber hinaus muss deklariert werden – und kann zu zusätzlichen Gebühren führen. Auch Luxusgüter über einem bestimmten Wert sollten bei der Einreise angemeldet werden. Wer sich nicht sicher ist, sollte lieber zu viel als zu wenig angeben. Die japanischen Zöllner arbeiten sehr genau, aber höflich und professionell. Wer ehrlich und transparent ist, hat in der Regel nichts zu befürchten.
Diese Dinge dürft Ihr mitnehmen- Waren, des eigenen Bedarfs (Kleidung, Kosmetika, erlaubte Medikamente in bestimmten Mengen aber auch Kamera und Laptop)
- Powerbanks, Akkus, etc. bis 160 Wh (Wattstunden) >> achtet bitte darauf, was bei Eurer Airline gestattet ist, hier gab es in letzter Zeit viele Änderungen
- Alkoholische Getränke (bis zu 3 Flaschen je 750 ml)
- Zigaretten (bis zu 400 Stück)
- Parfum (bis 2 Unzen)
- Bargeld bis 1.000.000 Yen
- Powerbanks, Akkus, etc. mit mehr 160 Wh (Wattstunden)
- Messer mit einer Klinge über 7 cm
- Drogen etc.
- Waffen und explosive Stoffe
- Fleisch oder Käse

Gepäckkontrollen und Zoll – Freundlich, aber gründlich
Nach der Landung führt der erste Weg in der Regel zur Passkontrolle, dann zur Gepäckausgabe und schließlich durch den Zoll. Dabei kann es durchaus sein, dass das Gepäck kontrolliert wird – besonders dann, wenn man viele oder ungewöhnliche Dinge mit sich führt. Lebensmittel, tierische Produkte oder größere Mengen von Kosmetika fallen besonders schnell auf. Auch technische Geräte wie Drohnen sollten unbedingt vorab recherchiert werden, denn in Japan gelten dafür spezielle Regeln.
Die Beamten sind sehr höflich, stellen gezielte Fragen und führen Kontrollen mit dem typischen japanischen Maß an Respekt und Effizienz durch. Ein kurzes „May I check your bag?“ ist kein Grund zur Panik – wer freundlich bleibt und mitarbeitet, ist in wenigen Minuten durch. Alles, was irgendwie verdächtig wirken könnte, sollte in der Zollerklärung angegeben werden – sicher ist sicher.

Tipps für Familien – Entspannter Start mit Kindern
Wer mit Kindern nach Japan reist, kann sich über eine gute Infrastruktur freuen – allerdings lohnt sich eine solide Vorbereitung. Schon bei der Einreise profitieren Familien oft von speziellen Schaltern, an denen es schneller geht. Auch in der Warteschlange bei der Passkontrolle wird gern Rücksicht genommen, wenn kleine Kinder dabei sind. Es hilft, etwas zum Spielen oder einen Snack griffbereit zu haben, um eventuelle Wartezeiten zu überbrücken.
Kinderwagen dürfen meist bis direkt ans Gate mitgenommen werden und stehen nach der Landung schnell wieder zur Verfügung. Auch bei der Gepäckkontrolle zeigen sich viele Beamte verständnisvoll, wenn Kinder quengeln oder ungeduldig sind. Dennoch: Der japanische Flughafenbetrieb läuft ruhig und geordnet – ein hektisches Familienchaos wird nicht gern gesehen. Wer sich gut vorbereitet, genug Snacks, Getränke und Unterhaltung einpackt, kommt stressfreier an.

Verhalten bei der Passkontrolle – Höflich, ruhig, vorbereitet
Die Passkontrolle in Japan ist in der Regel schnell und freundlich – solange man vorbereitet ist. Direkt nach der Landung geht es zum Schalter der Immigration. Dort werden der Reisepass, das ausgefüllte Einreiseformular (sofern nicht digital erledigt) und gegebenenfalls ein QR-Code aus der „Visit Japan Web“-App vorgezeigt. Zusätzlich wird oft ein Foto gemacht und die Fingerabdrücke werden digital erfasst – Standardprozedur bei der Einreise.
Fragen nach dem Grund der Reise, dem Aufenthaltshotel oder der geplanten Rückreise sind üblich, aber nicht unangenehm. Es hilft, eine Kopie der Hotelbuchung oder den Rückflug als Ausdruck oder auf dem Handy parat zu haben. Wer eine Einladung oder private Unterkunft vorweisen muss, sollte auch hier Adresse und Telefonnummer griffbereit haben. Wer ruhig bleibt, freundlich antwortet und vorbereitet ist, wird ohne Probleme durchgewinkt.
Hier findet Ihr meine Tipps für Euren besten Start in Eure Japan-Reise
Verlängerung des Touristenvisums in Japan auf 180 Tage – das gilt es zu beachten
Manchmal ändern sich Pläne auch. Und wer sich als Tourist länger als die üblichen 90 Tage in Japan aufhalten möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer auf bis zu 180 Tage beantragen. Diese Option steht Personen mit einem Reisepass aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein oder der Schweiz offen.
Die Verlängerung muss beim zuständigen Regional Immigration Bureau beantragt werden – frühestens 45 Tage und spätestens am 90. Tag nach der Einreise. In Tokio gibt es hierzu zwei Anlaufstellen: eine in Shinagawa und eine weitere in Tachikawa. Wenn Ihr Euch in anderen Regionen aufhaltet, wendet Euch am besten an die nächstgelegene Außenstelle der Einwanderungsbehörde.
Zur Antragstellung ist das Formular „Application for Extension of Period of Stay“ auszufüllen, das auf der Website der Behörde heruntergeladen werden kann. Zusätzlich sind der Reisepass, ein grober Reiseplan sowie – je nach Sachbearbeitung – ein Kontoauszug als Nachweis ausreichender finanzieller Mittel vorzulegen. Ein Passfoto wird in der Regel nicht benötigt.
Nach dem Ausfüllen und Abgeben des Fragebogens erfolgt meist eine kurze Wartezeit. Wenn alle Angaben plausibel erscheinen, wird Euch ein Dokument zur Verlängerung ausgehändigt. Damit geht Ihr zum nächstgelegenen Konbini, um dort eine Steuerbriefmarke im Wert von 4.000 Yen zu kaufen. Diese sogenannte “Revenue Stamp” wird gemeinsam mit dem Verlängerungsdokument erneut am Schalter eingereicht. Die Genehmigung erfolgt dann in der Regel am selben Tag.
Wichtig zu wissen: Eine solche Verlängerung wird nur einmal pro Kalenderjahr gewährt. Eine weitere Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus ist nicht vorgesehen.

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